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Salzgitter

Mietspiegel der Stadt Salzgitter

Informationen über den einfache Mietspiegel der Stadt Salzgitter.

Mietspiegel Stadt Salzgitter

Die kreisfreie Stadt Salzgitter ist mit in Kraft treten des Mietspiegelreformgesetzes (MsRG) zum 1. Juli 2022, als Kommune mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet einen Mietspiegel zu führen. Hierfür wurde § 558c Abs. 4 BGB um diese Verpflichtung entsprechend ergänzt. Übergangsmäßig haben die Kommunen ab Inkrafttreten des Gesetzes bis 1. Januar 2023 Zeit, einen einfachen Mietspiegel zu erarbeiten. Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels wird den Kommunen Zeit bis zum 1. Januar 2024 eingeräumt.
Mit Ratsbeschluss vom 22.02.2022 hat der Rat der Stadt Salzgitter (0164/18) die Verwaltung mit der Erstellung eines einfachen Mietspiegels und dessen Fortschreibung beauftragt.

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