Beschreibung
Beschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Ein Führungs-Zeugnis ist ein Schreiben vom Amt.
Ein Führungs-Zeugnis ist immer für eine bestimmte Person.
Im Führungs-Zeugnis steht:
Ob die Person eine Vorstrafe hat.
Das Amt braucht rund 2 Wochen für das Führungs-Zeugnis.
Das Führungs-Zeugnis ist für:
- private Zwecke
- für Ämter (Behörden)
Es gibt 2 verschiedene Arten von Führungs-Zeugnissen.
Die Art ist wichtig für die Inhalte von dem Führungs-Zeugnis.
Das erweiterte Führungs-Zeugnis
- Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen.
- Sie arbeiten beruflich oder ehrenamtlich.
- Sie brauchen ein erweitertes Führungszeugnis.
- Das gilt auch, wenn Sie bald mit Kindern arbeiten.
- Das erweiterte Führungszeugnis gilt für Arbeit bei der Jugend-Hilfe.
- Es gilt auch für Arbeit in Schulen.
- Es gilt für Arbeit in Sport-Vereinen mit Kindern.
Menschen mit bestimmten Strafen dürfen dort nicht arbeiten.
Diese Strafen stehen nicht im normalen Führungs-Zeugnis.
- Das betrifft Menschen, die als Erzieher oder Lehrer arbeiten.
- Es betrifft auch Schulbusfahrer und Bademeister.
- Es betrifft Sporttrainer.
Im erweiterten Führungs-Zeugnis stehen Strafen wegen Sexual-Straf-Taten.
Es stehen auch Strafen wegen Miss-Handlung von Schutz-Befohlenen drin.
Es stehen Strafen wegen Verletzung der Fürsorge-Pflicht drin.
Diese Strafen sind auch drin:
Wenn es weniger als 90 Tagessätze Geld-Strafe gab.