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Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse A1, A beschränkt, A, B, BE, M, L, S und T zusätzlich
- eine Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (nicht älter als zwei Jahre)
- einen Nachweis über eine Unterweisung in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbidlung in Erster Hilfe (ausgestellt ab 1.7.1991)
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, CE79, D1, D1E, D, DE zusätzlich
- ein augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gem. § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbidlung in Erster Hilfe (ausgestellt ab 1.7.1991)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Für die Antragstellung der Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE zusätzlich
- ein leistungspsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 2 FeV. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.