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Salzgitter

Heizölverbraucheranlage Anzeige

Beschreibung

Beschreibung

Die Einrichtung und der Betrieb einer Heizölverbraucheranlage muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Lageranlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Lageranlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl Lagervolumen ("oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

Erläuterungen und Hinweise