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Salzgitter

Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung

Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.

Eltern können die Vater-Schaft von einem Kind bestätigen lassen.
Ein Mann kann sagen:
Ich bin der Vater von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Vaterschafts-Anerkennung.
Dafür braucht der Mann die Erlaubnis von der Mutter.

Beschreibung

Beschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Eltern können die Vaterschaft von einem Kind bestätigen lassen.
Ein Mann kann sagen:
Ich bin der Vater von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Vaterschafts-Anerkennung.
Dafür braucht der Mann die Erlaubnis von der Mutter.

Der Mann kann das beim Standes-Amt machen.
Oder beim Jugend-Amt.
Oder bei einem Notar.

Die Vaterschafts-Anerkennung muss öffentlich sein.
Das heißt:
Alle Menschen sollen es wissen können.
Und ein Amt muss die Vaterschafts-Anerkennung bestätigen.
Dafür müssen alle wichtigen Personen einverstanden sein.

Der leibliche Vater ist der Mann, der sich um das Kind kümmert.
Der leibliche Vater muss nicht der biologische Vater sein.
Der biologische Vater hat das Kind gemacht.

Vielleicht ist eine Person geschäfts-unfähig.
Das heißt:
Die Person kann keine Verträge machen.
Dann braucht die Person einen gesetzlichen Vertreter.

Eine Frau ist automatisch die Mutter von einem Kind.
Das steht im Gesetz.
Außer es gibt besondere Umstände.

In manchen Ländern muss eine Frau auch sagen können:
Ich bin die Mutter von diesem Kind.
Das Fachwort ist: Mutterschafts-Anerkennung.

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