Beschreibung
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Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.
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Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten.