Beschreibung
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Links und Downloads
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung) (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)