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Salzgitter

Kirchenaustritt: Erklärung

Beschreibung

Beschreibung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Sie wollen aus einer Kirche austreten?
Dann müssen Sie das bei der richtigen Stelle sagen.

So geht es:

Sie sind mindestens 14 Jahre alt.

Oder:

Sie sind noch nicht 14 Jahre alt.

Aber Ihre Eltern sind für Sie verantwortlich.
Dann können Ihre Eltern den Kirchen-Austritt erklären.

Sie sind 12 Jahre oder älter?

Dann können Sie selbst den Kirchen-Austritt erklären.
Das müssen Ihre Eltern nicht für Sie machen.
Aber Sie müssen dafür selbst "ja" sagen.
Sie müssen die Erklärung persönlich abgeben.

Sie treten aus der Kirche aus.
Das mussdas Amt (schweres Wort: die Behörde) wissen.
Sie melden das an die Behörde.
Die Behörde schickt dann eine Nachricht an Ihren Chef oder Ihre Chefin.

Sie müssen nicht mehr zum Finanz-Amt gehen.
Sie müssen Ihren Chef oder Ihre Chefin sagen:
Sie müssen dann keine Kirchen-Steuern mehr bezahlen.

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