Beschreibung
Beschreibung
Sie können Ihren Namen ändern
- wenn es einen wichtigen Grund gibt
- wenn Sie einen Antrag ausgefüllt haben
Was ist ein wichtiger Grund?
Es gibt viele Gründe.
Zum Beispiel wenn:
- Sie einen lustigen Namen haben. Andere machen sich darüber lustig.
- Sie einen langen Namen haben. Der schwer zu schreiben ist. Der schwer zu sprechen ist.
- Sie einen fremden Namen haben. Aus einem anderen Land.
- Der Name vom Kind geändert werden soll. Da die Mutter einen neuen Namen hat.
Es gibt noch viele andere Gründe.
Das geht erst ab 18 Jahre.
Fragen Sie im Amt nach.
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.