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Salzgitter

Landesblindengeld

Beschreibung

Beschreibung

Sie können Blindengeld beantragen, wenn Sie blind sind oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung haben.

Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von  Blindengeld hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob Sie in einer stationären Einrichtung bzw. in einer besonderen Wohnform (Eingliederungshilfe) leben oder nicht.

Falls Sie in Niedersachsen außerhalb einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 450 Euro. Bestimmte Leistungen, insbesondere Leistungen aus der Pflegeversicherung, werden teilweise auf das Blindengeld angerechnet. In diesen Fällen würde sich das vorstehend genannte Blindengeld verringern.

Falls Sie in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, beträgt das Blindengeld monatlich 225 Euro.

Wie Sie das Blindengeld verwenden, können Sie selber entscheiden.

Sie sind blind oder können nur sehr schlecht sehen?
Dann können Sie Blinden-Geld bekommen.
Das Blinden-Geld ist eine Hilfe.
Sie müssen dafür einen Antrag machen.

Sie bekommen Pflegegeld?
Oder Sie wohnen in einer Eingliederungs-Hilfe?
Dann bekommen Sie weniger Blinden-Geld.

Sie wollen in Niedersachsen Blinden-Geld bekommen?
Dann müssen Sie in Niedersachsen wohnen.
Und Sie müssen das Merkzeichen BL haben.
Oder Sie haben einen Antrag für das Merkzeichen BL gemacht.

Vielleicht sind Sie durch einen Krieg blind geworden.
Oder Sie sind durch den Wehr-Dienst blind geworden.
Vielleicht sind Sie auch durch eine Impfung blind geworden.
Dann können Sie keinen Antrag für dieses Blinden-Geld machen.

Erläuterungen und Hinweise