Beschreibung
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Jemand ist gestorben?
Was ist zu tun?
Bitte lesen Sie hier auch unter
Leichte Sprache
:
Todesfall:
eine Be-Erdigung (Bestattung) anmelden und vorbereiten
Wer bezahlt die Be-Erdigung?
Gehören Sie zur Familie der toten Person?
In Niedersachsen gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: BestattG.
Das Gesetz sagt:
Eine Be-Erdigung (Bestattung) ist Pflicht.
Das heißt:
Jemand muss sich um die Be-Erdigung kümmern.
Zum Beispiel:
- der Ehe-Partner
- der Lebens-Partner
- die Kinder
- die Enkel
- die Eltern
- die Großeltern
- die Geschwister.
Vielleicht hat man nicht genug Geld für eine Be-Erdigung.
Dann kann man einen Antrag machen.
Dann bekommt man Geld für die Be-Erdigung.
Das Amt bezahlt nur die wichtigen Kosten für die Bestattung.
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG).
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern
- und die Geschwister
Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 3 BestattG für die Bestattung zu sorgen.
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.