Inhalt anspringen

Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für Freiberufler
* Ausländer, die eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
* Ist zur Ausübung des freien Berufes eine besondere Berufserlaubnis notwendig, wie z.B bei Ärzten, Apothekern, Zahn und Tierärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern (zB Zulassung, Approbation) muss diese vorliegen oder zumindest die Erteilung zugesagt sein.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder persönlich möglich.
* Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde;

Beschreibung

Beschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler erhalten, wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen.  Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater)

Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (z.B. Heilberufe, Anwälte). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde.

Erläuterungen und Hinweise