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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

Wenn Sie zum Kreis der sonstigen Familienangehörigen eines Deutschen gehören und Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Beschreibung

Beschreibung

Sie können als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt. Sie können die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängern lassen.

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