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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium in Deutschland
* Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen können im Anschluss an das Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten
* Vorbesitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz) erforderlich.
* Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss im Zusammenhang mit der im Studium erworbenen Qualifikation stehen. Auch die Begründung einer Selbständigkeit ist möglich.
* Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt und kann nicht verlängert werden.
* Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.

Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.

Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.

Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.

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