Inhalt anspringen

Salzgitter

Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung, Sozialer Dienst/Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung, Sozialer Dienst/Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung, Sozialer Dienst

Beschreibung

Beschreibung

Fahrzeuge einer gemeinnützigen Einrichtung oder eines sozialen Dienstes können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der gemeinnützigen Einrichtung beziehungsweise des sozialen Dienstes.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Erläuterungen und Hinweise