Eheurkunde Ausstellung
Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus.
Wird die Eheurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten.
Eheurkunden können auch in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:
die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor,
Ort und Tag der Geburt des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin,
Ort und Tag der Eheschließung,
gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod.
Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.