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Salzgitter

Ausstellen einer Eheurkunde

Eheurkunde Ausstellung

Das Standesamt stellt aus dem Eheregister Eheurkunden aus.

Wird die Eheurkunde bei einem anderen, als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamt beantragt, so übermittelt das für die Führung des Registers zuständige Standesamt, die für den Ausdruck der Urkunde erforderlichen Daten.

Eheurkunden können auch in Form eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Eheregister ausgestellt werden.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält:

die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor,

Ort und Tag der Geburt des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin,

Ort und Tag der Eheschließung,

gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod.

Zuständig: Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Beschreibung

Beschreibung

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Erläuterungen und Hinweise