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Salzgitter

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

* Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
* Ist die Person über 16 Jahre alt, muss vor Ablauf des Personalausweises ein neuer Ausweis beantragt werden. Dies gilt nicht für Personen unter 16 Jahren (keine Pflicht zum Besitz eines gültigen Personalausweises) oder für Personen, die ein gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass) besitzen.
* gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig, wenn Personalausweis abgelaufen und kein gültiger Reisepass vorhanden
* Kosten:
o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
* Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach mindestens 2 Wochen möglich
* zuständig: Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch jedes andere Bürgeramt

Beschreibung

Beschreibung

In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Erläuterungen und Hinweise