Beschreibung
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Sie wollen in Deutsch-Land heiraten?
Dann müssen Sie das vorher anmelden:
beim Standes-Amt.
Das können Sie in jedem Standes-Amt in Deutsch-Land machen.
Dann müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie dürfen nicht verwandt sein.
Und Sie dürfen nicht schon verheiratet sein.
Sie können einen gemeinsamen Nach-Namen wählen.
Oder Sie behalten Ihren eigenen Nach-Namen.
Sie können den Nach-Namen auch später ändern.
Sie können Trau-Zeugen haben.
Trau-Zeugen sind Menschen.
Die Trau-Zeugen sind bei der Hochzeit dabei.
Aber Sie müssen keine Trau-Zeugen haben.
Sie waren schon einmal verheiratet?
Und Sie haben sich im Ausland scheiden lassen?
Dann muss die Scheidung in Deutschland anerkannt werden.
Das heißt:
Die Scheidung muss auch in Deutschland gültig sein.
Sie haben sich in einem EU-Land scheiden lassen?
Dann ist die Scheidung automatisch auch in Deutschland gültig.