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Salzgitter

Freie Förderung SGB II beantragen

* Freie Förderung SGB II Bewilligung
* Freie Förderung nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ergänzt und erweitert die übrigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit
* förderfähig sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II
* Entscheidung über Art und Umfang der Förderung liegt im Ermessen der Jobcenter. Es besteht kein Rechtsanspruch.
* Freie Förderung SGB II darf die allgemeinen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie gleichgerichtete Leistungen Dritter (zum Beispiel andere Sozialleistungsträger) nicht umgehen oder aufstocken.
* für Langzeitarbeitslose und Jugendliche unter 25 Jahren, bei denen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt besonders erschwert ist, sind Ausnahmen möglich
* zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.

Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.

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