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Salzgitter

Vermittlungsbudget beantragen (SGB III)

* Vermittlungsbudget Bewilligung SGB III
* Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll dabei unterstützen eine neue versicherungspflichtige Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen.
* Welche Kosten übernommen werden können, wird vor der Entstehung der Kosten im persönlichen Gespräch mit der Agentur für Arbeit geklärt.
* Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
* Zuständig: Agentur für Arbeit

Beschreibung

Beschreibung

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre

  • Bewerbungen,
  • Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
  • erforderlichen Dokumenten (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen). 

übernommen werden.

Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie 

  • arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, also bereits Ihre Kündigung erhalten haben, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen wollen oder
  • eine betriebliche Ausbildung suchen.

Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

  • die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
  • andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
  • Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

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