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Salzgitter

Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung: Ersatz - Teil II

Wenn aufgrund von Verlust oder Diebstahl ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, wird er durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

Beschreibung

Beschreibung

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

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