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Salzgitter

* Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
* Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
* Personalausweis ist bei falscher Namensangabe ungültig. Deshalb ist bei Namensänderung ein neuer Personalausweis zu beantragen.
* Ausnahme: gültiges Passdokument mit dem neuen Namen liegt vor.
* Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
o Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
o Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
* Kosten:
o EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
o EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
o EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
o EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
* Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
* zuständig:
o Bürgeramt am Hauptwohnsitz
o jedes andere Bürgeramt

Beschreibung

Beschreibung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

Erläuterungen und Hinweise