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Salzgitter

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis.

Beschreibung

Beschreibung

Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die

  • mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die
  • die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten,

benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.

Erläuterungen und Hinweise