Beschreibung
Beschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Man kann die Garten-Abfälle in die Bio-Tonne werfen.
Oder man bringt die Garten-Abfälle zu einer Annahme-Stelle für Garten-Abfälle.
Man kann auch auf dem eigenen Grundstück die Garten-Abfälle verwerten.
Zum Beispiel:
- Man lässt die Garten-Abfälle liegen.
- Man gräbt die Garten-Abfälle ein.
- Man pflügt die Garten-Abfälle ein.
- Man macht Kompost aus den Garten-Abfällen.
Das darf man auf dem eigenen Grundstück machen.
Man braucht keine Erlaubnis dafür.
Die Städte und Landkreise sind zuständig.
Dazu gehören:
- die Stadt Cuxhaven
- die Stadt Göttingen
- die Stadt Lüneburg
- die Abfall-Entsorgungs-Betriebe von Lüneburg
- der Zweck-Verband Abfall-Wirtschaft Celle und Hildesheim
- die Region Hannover
- die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar
- der Heide-Kreis
- Lüneburg
- Nienburg
- Peine
Man darf die Garten-Abfälle aus dem Garten nicht einfach wegwerfen.
Man muss die Garten-Abfälle verwerten.
Das heißt: Man muss die Garten-Abfälle gut benutzen können.
Manchmal darf man die Garten-Abfälle verbrennen.
Aber nur wenn es sehr wichtig ist.