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Salzgitter

Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum

* Förderung der Schaffung von sozialem Mietwohnraum Beantragung
* Förderung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch
* gefördert wird Wohnraum für Haushalte, die sich insbesondere aufgrund ihres Einkommens nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind
* bereitgestellt werden Fördermittel zur/zum
* Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum,
* Modernisierung von Wohnraum einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
* Erwerb von Belegungsrechten,
* Erwerb bestehenden Wohnraums
* Fördervoraussetzung ist, dass vor Bewilligung der Förderung nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wird bzw. ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde
* die Wohnungen unterliegen nach Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen
* Wohnungen können nur Haushalten mit gültigem Wohnberechtigungsschein zur Nutzung überlassen werden
* zuständig für die soziale Wohnraumförderung sind die Bundesländer
* Beantragung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (Landesbehörden, Landesförderbanken)

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