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Salzgitter

Verkauf des Kraftfahrzeuges melden

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Beschreibung

Beschreibung

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

Vielleicht ändert sich der Besitzer von dem Auto.

Dann muss der Besitzer das dem Amt sagen. 

Der Käufer kann die Änderung der Daten melden.

Der Käufer kann das bei der Zulassungsbehörde machen.

Hat der Käufer die Änderung mitgeteilt?

Dann müssen Sie das nicht tun.

Der Käufer müssen dann die neuen Halter-Daten melden.

Der Käufer muss das bei dem zuständigen Amt melden.

Der Käufer muss die neuen Daten sagen:

- für den Wohnort

- für den Arbeits-Platz.

Sie müssen die neuen Daten schnell melden.

Sie müssen auch sagen:

- Was für ein Auto es ist.

- Was für eine Versicherung das Auto hat.

Das Amt kann zwei Dokumente verlangen.

Die Dokumente dienen zur Bestätigung.

- Zulassungs-Bescheinigung Teil 1

-Zulassungs-Bescheinigung Teil 2

Sie brauchen eine neue Zulassungs-Bescheinigung Teil 1?

Dann müssen Sie eine neue Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 beantragen.

Sie brauchen eine neue Zulassungs-Bescheinigung Teil 2?

Dann müssen Sie eine neue Zulassungs-Bescheinigung Teil 2 beantragen.

Erläuterungen und Hinweise