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Salzgitter

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
* Die Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen von Prüfungen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation kann unter Umständen verlängert werden.
* Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
* Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde, dieses Ziel aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann.
* Für die Dauer des Aufenthalts müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein.
* Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Prüfungen nicht in einem angemessenen Zeitraum abgelegt werden können oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.
* Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet, in der Regel für die Dauer des Prüfungsverfahrens.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor Sie das für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation erforderliche Prüfungsverfahren abgeschlossen haben, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis wurde ausschließlich für das Ablegen einer Prüfung erteilt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher nur möglich, wenn das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet; in der Regel für die restliche Dauer des Prüfungsverfahrens. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis umfasst dabei den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bzw. bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Prüfung absehbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgelegt werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

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