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Salzgitter

Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

Wenn Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

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