Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite Cookies verwendet.
* Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
* Voraussetzungen:
o Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
o mindestens 18 Jahre alt am Wahltag
o kein Ausschluss vom Wahlrecht
+ am Wahltag mindestens 3 Monate gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
+ nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück oder
+ aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und von ihnen betroffen
o in allen Fällen schriftlicher Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl mit entsprechender Erklärung an Eides statt auch dahingehend, dass man in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählt
* zuständig: Gemeinde in Deutschland, in der Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren; sofern Sie nie in Deutschland gemeldet waren, das Bezirksamt Berlin Mitte
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.