In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Beispiel: Ein in Deutschland wohnender Belgier kann entweder Briefwahl nach Belgien machen und die belgischen Abgeordneten ins Europaparlament wählen oder sich auf Antrag in das hiesige deutsche Wählerverzeichnis eintragen lassen und die deutschen Abgeordneten wählen. Die Teilnahme an der Europawahl ist nur mit einer dieser beiden Möglichkeiten zulässig.
Sofern nichtdeutsche Unionsbürger bei früheren Wahlen einen Eintragungsantrag in der Bundesrepublik gestellt haben und eingetragen worden sind, ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich, er bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen. Ausnahme: Wenn zwischenzeitlich ein Fortzug ins Ausland erfolgt ist und er bei Rückkehr in die Bundesrepublik wieder in der Bundesrepublik wählen will, geht dies nur mit erneuter Antragstellung.
Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europaparlament per Post im Original an:
Stadt Salzgitter
Wahlbüro
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlbüro eingegangen sein.