Mit der sogenannten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schuf der Gesetzgeber eine Leistungsform, die den Bedarf zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und deren Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, sichergestellt werden soll.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Angst vor der „Altersarmut“ wächst. Seit Jahrzehnten ist absehbar, dass die gesetzliche Rente im Zuge der Reformen so abgeschmolzen wird, dass mit ihr allein der Lebensstandard in Zukunft nicht mehr zu halten sein wird. Laut Umfragen fürchtet jeder Dritte, dass sein Einkommen im Alter nicht ausreicht.