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Salzgitter

Hilfe bei Behinderung

Hilfe bei Behinderung wird gewährt, wenn eine Behinderung droht bzw. wenn bereits eine Behinderung eingetreten ist. Der Anspruch auf diese Hilfen ist für alle Altersgruppen gegeben, vom Kleinkind bis zum älteren Menschen.

Welche Hilfen gibt es?

Die Hilfen werden als ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen erbracht. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z. B. Früherkennung und Frühförderung für Kinder
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitsgebern
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung, z. B. Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe, z. B. Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen

Abhängig von der Art der Hilfe ist das eigene Einkommen und Vermögen als Eigenleistung einzusetzen.

Der Antrag ist grundsätzlich vor Beginn der Hilfebedürftigkeit zu stellen, da ansonsten erst ab dem Tag des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger die Hilfe gewährt wird. Zur Fristwahrung genügt es in der Regel, entweder telefonisch den Antrag zu stellen bzw. mit formlosem Antrag. Ein entsprechender Formantrag kann dann nachgereicht werden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen:

Fachdienst Soziales und Senioren

Hinweisschreiben stationär leichte Sprache:

Download: Eingliederungs-Hilfe stationär ab 2020 in Leichter Sprache

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / sadik demiroz
  • Inclusion Europe