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Salzgitter

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Seit 2004 wird die Sanierung der Ost- und Westsiedlung unter ergänzendem Einsatz von Finanzmitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (seit 2020: „Sozialer Zusammenhalt“) erfolgreich umgesetzt.

Die Ost- und Westsiedlung.

Mit diesem Städtebauförderungsprogramm unterstützen der Bund und das Land Niedersachsen die Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile. Grundlage der in der Ost- und Westsiedlung umgesetzten Sanierungsmaßnahmen ist der Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchung, der vom Rat der Stadt am 15.12.2004 mit der Sanierungssatzung beschlossen wurde, in Verbindung mit den jeweiligen Fortschreibungen des Integriertes Handlungskonzeptes.

Neben einer Vielzahl von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Gebäudebestand privater Eigentümerinnen und Eigentümern wurden in den vergangenen 18 Jahren auch große Projekte wie beispielsweise der Roxy-Helco Spielplatz, die Gemeindebedarfseinrichtung „ARCHE 4“, der Martin-Luther-Platz und der Quartierspark an der Grundschule Am Ziesberg realisiert. Zudem wurden in der Laufzeit der Sanierung auch zahlreiche Straßenbaumaßnahmen umgesetzt, für die keine Erschließungsbeiträge zu entrichten waren. Diese innerhalb der Sanierung umgesetzten Maßnahmen haben die Ost- und Westsiedlung attraktiver gemacht und die Wohn- und Lebensqualität erhöht.

Da diese umgesetzten Maßnahmen mit öffentlichen Geldern finanziert wurden und neben der Beseitigung städtebaulicher und soziokultureller Defizite oftmals auch eine entsprechende Stabilisierung oder Bodenwertsteigerung einhergeht, hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, die Eigentümerinnen und Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke an den entstandenen Kosten der Sanierung zu beteiligen und sogenannte „Ausgleichsbeträge“ zu erheben. Die entsprechenden Regelungen findet sich in §§ 154 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

Mit diesem Ausgleichsbetrag ist die Steigerung des Bodenwertes auszugleichen, die infolge der Sanierungsmaßnahmen der zurückliegenden Jahre bereits eingetreten ist und durch Maßnahmen in künftigen Jahren bis zum (Teil-)Abschluss des Sanierungsverfahrens weiterhin eintreten wird.

Aufgrund der fortschreitenden Umsetzung der Sanierungsziele und dem Ablaufen des Durchführungszeitraumes der Erneuerungsmaßnahme beginnt die Stadt Salzgitter im Bereich der bereits vollzogenen 1. Teilaufhebung (Bereich Kattowitzer Platz/Beethovenstraße/Elbestraße) nunmehr mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge.

Bemessung des Ausgleichsbetrages.

Fragen und Antworten rund um den Ausgleichsbetrag

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Foto: Stadt Salzgitter
  • Foto: Stadt Salzgitter