Immissionsschutz
Immissionsschutz bezeichnet den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Anlagen oder bestimmten Aktivitäten ausgehen. Das können beispielsweise Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und ähnliche Umweltgefahren sein. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den dazugehörigen Durchführungsverordnungen.
Anzeige- und Meldepflichten
Anlagenregister 44. BImSchV
Neu zu errichtende sowie bestehende Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis 50 Megawatt müssen der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Pflicht gründet sich auf § 6 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV).
Unter anderem betrifft das folgende Anlagen:
- Heizkessel in größeren Gebäuden
- Blockheizkraftwerke
- Industrie-Feuerungsanlagen
- Notstromaggregate (Dieselmotoren)
- Gasturbinenanlagen
- Biomasseanlagen
Die Anzeige kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Damit die Anzeige alle relevanten Angaben enthält, kann zur Orientierung eine Tabelle der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht verwendet werden. Sie ist unter folgendem Link zu finden: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/anlagenregister_der_44_bimschv/anlagenregister-der-44-bimschv-185841.html
Gemäß § 36 Abs. 1 der 44. BImSchV hat die Stadt Salzgitter als zuständige Stelle ein Register über die nach § 6 zu registrierenden Feuerungsanlagen zu führen und zu veröffentlichen. Bisher wurden jedoch noch keine solchen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Salzgitter angezeigt.
Hinweis:
Je nach Art der Anlage können weitere Anzeige- und Meldepflichten bestehen. Betreiberinnen und Betreiber sollten sich daher frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen.