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Salzgitter

Führerscheinumtausch für Führerscheine von 1999 bis 2001

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2026.

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Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19.01.2026 Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern getauscht werden müssen, die in den Jahren 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellt wurden.

Für diejenigen, die im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, der ab 2002 ausgestellt wurde, enden die Fristen in den kommenden Jahren gestaffelt.

Entscheidend ist das Datum der Ausstellung des EU-Kartenführerscheins. Eine Übersicht finden Sie hier:  Übersicht UmtauschdatenPDF-Datei83,30 kB


Wichtig: Personen, die vor 1953 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19.01.2033 Zeit für den Umtausch.

Der Fachdienst BürgerService und Ordnung bittet um Verständnis, dass es bei zunehmenden Umtauschanträgen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung sowie der Erreichbarkeit der Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter kommen kann. Umso wichtiger ist die Terminvereinbarung.


Wie mache ich den Führerscheintausch?

Personen, die noch im Besitz eines Papierführerscheins waren und später geboren wurden, mussten diesen in Abhängigkeit von ihrem Geburtsjahr bereits bis spätestens zum 19.01.2025 umtauschen. Sollte dies verpasst worden sein, kann aber auch weiterhin ein Führerscheinumtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. 

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen lassen möchten, benötigen einen Termin im Autoservicepark der Stadt Salzgitter.

Buchbar ist dieser Termin über die Internetseite der Stadt Salzgitter (siehe unten „Online-Terminvergabe“) oder telefonisch über die Hotline 05341/839-3000.


Zu dem gebuchten Termin müssen dann folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • der aktuelle Führerschein 
  • eine Gebühr in Höhe von 32,90 Euro, da der fertiggestellte Führerschein direkt an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird; ein zweiter Termin zum Abholen entfällt dadurch (EC-Kartenzahlung ist im Autoservicepark möglich)
  • Nur bei Papierführerscheinen, falls der Führerschein nicht in Salzgitter ausgestellt wurde: Abschrift der Führerscheinkarteikarte vor Antragstellung bei der ausstellenden Behörde anfordern und an die Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter schicken lassen. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Klaus-Peter Wolf