Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist darauf hin, dass bis zum Stichtag 19.01.2026 Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern getauscht werden müssen, die in den Jahren 1999 bis einschließlich 2001 ausgestellt wurden.
Für diejenigen, die im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, der ab 2002 ausgestellt wurde, enden die Fristen in den kommenden Jahren gestaffelt.
Entscheidend ist das Datum der Ausstellung des EU-Kartenführerscheins. Eine Übersicht finden Sie hier: Übersicht UmtauschdatenPDF-Datei83,30 kB
Der Fachdienst BürgerService und Ordnung bittet um Verständnis, dass es bei zunehmenden Umtauschanträgen zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung sowie der Erreichbarkeit der Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter kommen kann. Umso wichtiger ist die Terminvereinbarung.
Wie mache ich den Führerscheintausch?
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Führerschein umtauschen lassen möchten, benötigen einen Termin im Autoservicepark der Stadt Salzgitter.
Buchbar ist dieser Termin über die Internetseite der Stadt Salzgitter (siehe unten „Online-Terminvergabe“) oder telefonisch über die Hotline 05341/839-3000.
Zu dem gebuchten Termin müssen dann folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- gültiges Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr in Höhe von 32,90 Euro, da der fertiggestellte Führerschein direkt an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird; ein zweiter Termin zum Abholen entfällt dadurch (EC-Kartenzahlung ist im Autoservicepark möglich)
- Nur bei Papierführerscheinen, falls der Führerschein nicht in Salzgitter ausgestellt wurde: Abschrift der Führerscheinkarteikarte vor Antragstellung bei der ausstellenden Behörde anfordern und an die Führerscheinstelle der Stadt Salzgitter schicken lassen.