Genehmigungspflichtige Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten
Gesetzliche Überschwemmungsgebiete in Salzgitter:
Im Stadtgebiet Salzgitter sind folgende Gewässer als Überschwemmungsgebiete festgesetzt worden:
- Im Bereich der Fuhse zwischen der Nord-Süd-Straße in Höhe der ehemaligen Deponie Fuhsetal und der Straße Hinter dem Knick in SZ-Salder,
- im Bereich der Fuhse ab der Dammstraße in SZ-Salder bis zur Bruchmachtersenstraße in SZ-Lebenstedt,
- im Bereich der Fuhse von der Westfalenstraße in SZ-Lebenstedt bis zur Stadtgrenze Richtung Broistedt/Lengede,
- im Bereich der Innerste ab Stadtgrenze nahe SZ-Hohenrode bis zur Stadtgrenze Richtung Sehlde.
Im Geoportal erhalten Sie weitere Informationen in Kartenform. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Alzer (Kontakt unten) zur Verfügung.