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Salzgitter

Betrieb einer Mineralstoffdeponie

Die Umweltdienste Kedenburg GmbH aus Hildesheim hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig eine Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie AURA beantragt.

Konkret als Deponieklasse (DK) 0+ Deponie sowie deren Betrieb als DK 0+ Deponie gemäß den Vorgaben der Deponieverordnung.

Der Standort der Deponie liegt unmittelbar an der Bundesstraße B 248 zwischen den Ortschaften Salzgitter-Thiede im Norden und Salzgitter-Drütte im Südwesten. Die Erschließung des Geländes erfolgt über einen nördlich des Geländes verlaufenden Wirtschaftsweg, der auf die Bundesstraße 248 mündet.

Die Gesamtfläche des Geländes beträgt ca. 20,5 ha, wobei ca. 1,6 ha auf den Betrieb der vor Ort bereits vorhandenen Bauschuttaufbereitung entfallen, der nicht Teil des jetzigen Antrages ist. Der reine Abfallablagerungsbereich umfasst ca. 13,6 ha. Das Volumen zur Abfallablagerung auf Grundlage der vorgelegten Planung beträgt insgesamt ca. 1,75 Mio. m³.

Die Gesamtlaufzeit der Deponie summiert sich auf ca. 17,5 Jahre. Abgelagert werden sollen mineralische inerte Abfälle sowie u. a. Rost- und Kesselaschen und Schlacken, die die Zuordnungskriterien der DK 0 der Deponieverordnung einhalten.

Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich. Zuständige Behörde ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig.

Der Plan mit den dazu eingereichten Unterlagen (UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen, Zeichnungen und Erläuterungen) kann

vom 12.09.2018 bis zum 11.10.2018

bei der folgenden Stelle zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Zimmer 10.15, Joachim-Campe-Straße 6 – 8, 38226 Salzgitter

  • Montag bis Mittwoch: von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag: von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen sind auch im  Internet (Öffnet in einem neuen Tab) unter und dort über den Pfad „Bekanntmachungen – Braunschweig-Göttingen“ einsehbar.

Einwendungen gegen den Plan können von denjenigen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, 25.10.2018, schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erhoben werden: 

  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, Ludwig-Winter-Straße 2, 38120 Braunschweig
  • Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Joachim-Campe-Straße 6 – 8, 38226 Salzgitter


Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnehmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.

Der Erörterungstermin wird rechtzeitig, mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Erläuterungen und Hinweise