Der Erörterungstermin ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr anberaumt worden für den 01.06.2023 um 10:00 Uhr im Hotel am See, Kampstraße 37 – 41, 38226 Salzgitter.
Die Erörterung ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind.
Die Teilnahme an der Erörterung ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (NLStBV) zu geben ist (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).
Kosten, die durch die Teilnahme an der Erörterung oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in der Erörterung behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der NLStBV ( https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Öffnet in einem neuen Tab)) eingesehen werden.
Zudem ist der Plan sowie die Bekanntmachung auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter dem Titel „Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd“ auch über den Zeitraum der Erörterung hinaus zugänglich.