Seit der letzten Änderung der Satzungen haben sich die Rahmenbedingungen für Benutzung der Stadtbibliothek geändert, was eine Neufassung erforderlich machte. In dem Maße wie sich die Bedingungen und Anforderungen geändert haben, gestaltet sich auch die Arbeit in einer Bibliothek neu. Dieser Wandel spiegelt sich in den neu formulierten Satzungen wider, die der Rat der Stadt Salzgitter beschlossen hat.
Was ist neu?
Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte erhalten einen Leseausweis für die Benutzungsgebühr von 10 Euro. Das entspricht einer 50prozentigen Ermäßigung auf die Gebühr für einen Jahresausweis für Erwachsene.
Neu in die Gebührensatzung aufgenommen wurde die Gebühr für Sonderleistungen:
- Für die Benutzung eines Internet-Arbeitsplatzes wird jetzt je angefangenen 60 Minuten eine Gebühr in Höhe von 1 Euro fällig.
- Neu ist ebenfalls, dass Medien, sofern sie nicht vorgemerkt sind, nur noch dreimal verlängert werden können.
- Eine Leihfristüberschreitung bei DVD kostet bei Erwachsenen je DVD und Tag kostet 1,20 Euro; Kindern und Jugendlichen zahlen bei einer Leihfristüberschreitung je DVD und Tag 30 Cent.
- Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Leihfrist um mehr als drei Öffnungstage überschritten wurde: Bei Erwachsenen werden in diesem Fall 1,20 Euro je Medium und angefangener Woche fällig; bei Kindern und Jugendlichen werden in diesem Fall 30 Cent fällig.
Auf die wichtigsten Neuerungen werden die Lesenden bei der Ausleihe mit Einlegern aufmerksam gemacht. Eine Übersicht über die aktuell gültigen Gebühren liegt im Postkartenformat vor. Als Broschüre gehen Benutzungssatzung und Gebührensatzung in diesen Tagen in den Druck und sind danach in allen drei Häusern erhältlich.
Informationen Bibliotheken:
Bibliotheken fördern mit ihren vielseitigen und multimedialen Angeboten die Informations- und Meinungsfreiheit und stärken zentrale Werte der Demokratie. Bibliotheken vermitteln vielfältige Kompetenzen für den Umgang mit analogen und digitalen Arbeitsmitteln und Methoden. Auch darauf beziehen sich neue Formulierungen. Zum Beispiel wird der Umgang mit Medien aus der Bibliothek der Dinge benannt und Ausführungen zur Nutzung und zum Umgang mit dem Internet gemacht. Neu aufgenommen wurden erforderliche Regelungen zum Datenschutz und zum Urheberrecht, die bislang nicht Inhalt der Satzung waren.