Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 23. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie sicherstellen wollen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben können.
Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Stadt Salzgitter liegt in der Zeit vom 24. August bis 28. August für alle Wahlberechtigten zu folgenden Öffnungszeiten in den Briefwahlbüros zur Einsicht aus:
Rathaus Salzgitter-Lebenstedt:
Montag: 8.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 18 Uhr,
Dienstag: 8.00 - 12.30 Uhr,
Mittwoch: 8.00 - 12.30 Uhr,
Donnerstag: 8.00 - 12.30 Uhr, 13.30 - 18 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Außenstelle Salzgitter-Bad
Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 13.30 - 18 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12.30 Uhr,
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr, 13.30 - 18 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 28. August bis 12.30 Uhr, bei der Stadt Salzgitter im Rathaus in SZ-Lebenstedt (Wahlbüro, Sitzungszimmer 66), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.