Derzeit noch nicht möglich: Elektronische Kommunikation mit dem Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz
Das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz gibt aufgrund § 86 (8) Satz 1 NBauO Folgendes bekannt:
Da die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen, wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren bis auf Weiteres, spätestens bis zum 01.01.2024, verschoben.
Die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen sind abweichend von den ab 1. Januar 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen als Dokumente in Papierform zu übermitteln. Dies gilt auch für Anträge nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.
Aktuelles:
Mit Wirkung vom 07.07.2022 hat die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen neue Musterformulare bekannt gemacht, die gemäß § 2 (1) 2 NBauVorlVO in baurechtlichen Verfahren zwingend zu verwenden sind. Die aktuellen Fassungen werden Ihnen hier bereitgestellt.
Musterformulare des Landes Niedersachsen
- Abbruchanzeige gem. § 60 NBauO (Öffnet in einem neuen Tab)
- Mitteilungsverfahren gem. § 62 NBauO (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO (Öffnet in einem neuen Tab)
- Abweichungs- Ausnahme- oder Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Formulare zum Thema "Bauen":
- Antrag auf Durchführung einer Akteneinsicht (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Durchführung eines Baulastverfahrens (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Genehmigung gem. § 144 BauGB (Öffnet in einem neuen Tab)
- Denkmalrechtliche Genehmigung gem. § 24 (1) NDSchG (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag zur Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Nachbareingabe (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erhebungsbogen für Baugenehmigungen (externer Link) (Öffnet in einem neuen Tab)