Vorstellung des digitalen Verfahrens für Entwurfsverfassende
Aufgrund einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen die in § 3a (1) S. 1 NBauO genannten Anträge, Anzeigen und Mitteilungen spätestens ab dem 01.01.2024 digital an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden. Vor diesem Hintergrund führt die Stadt Salzgitter eine neue Bearbeitungssoftware ein und wird sämtliche Verfahren im Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz zukünftig digital bearbeiten und abwickeln.
Vor der finalen Umstellung von der analogen auf die digitale Bearbeitung stellen wir das neue, digitale Antragsverfahren vor. Diese Präsentationen finden in Form einer Videokonferenz am 13.12.2023 um 14 Uhr und am 14.12.2023 um 10 Uhr statt. Sofern Sie Interesse an einer solchen Vorführung haben und an einer der Videokonferenzen teilnehmen möchten, wird um eine entsprechende Mitteilung gebeten. Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 10.12.2023 über die E-Mail Adresse chiara.beerstadt.salzgitterde mit Nennung Ihres Wunschtermins an.
Elektronische Kommunikation mit dem Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz ab dem 01.01.2024
Das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz gibt aufgrund § 86 (8) Satz 1 NBauO Folgendes bekannt:
Da die technischen Voraussetzungen derzeit geschaffen werden, startet die elektronische Kommunikation am 01.01.2024. Ab diesem Zeitpunkt sind gem. § 3a NBauO
- Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage
- Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme
- Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen
- Anträge auf Zulassung einer Abweichung
- Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung
- Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung
- Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids
- Bauvoranfragen und
- Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung
digital an die untere Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln.
Bis zum 31.12.2023 können Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen noch abweichend von den ab 1. Januar 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen als Dokumente in Papierform übermittelt werden.
Sprechzeiten
Sprechzeiten im Rathaus
Montag, Dienstag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen. Bei Bedarf können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.
Kontaktinformationen
Für die nachfolgenden Anliegen buchen Sie bitte online einen Termin:
- Bauberatungen innerhalb und außerhalb von Antragsverfahren
- Beratungen zu Baulasten
- Beratungen zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Beratungen zu denkmalschutzrechtlichen Fragen