Wichtiger Hinweis:
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag | 9 - 12 Uhr |
Donnerstag | 14 - 18 Uhr |
Für die nachfolgenden Anliegen buchen Sie bitte online einen Termin:
- Bauberatungen innerhalb und außerhalb von Antragsverfahren
- Beratungen zu Baulasten
- Beratungen zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Beratungen zu denkmalschutzrechtlichen Fragen
Akteneinsicht
Für Akteneinsichten in den Stadtteilen Salzgitter-Bad, Barum, Beddingen, Bleckenstedt, Drütte, Engelnstedt, Gitter, Groß Mahner, Hallendorf, Heerte, Hohenrode, Immendorf, Ringelheim, Sauingen, Thiede, Üfingen und Watenstedt
wenden Sie sich bitte an
Frau Gerner
Tel. 05341 / 839-4054
E-Mail: bauordnungstadt.salzgitterde.
Für Akteneinsichten in den Stadtteilen Beinum, Bruchmachtersen, Calbecht, Engerode, Flachstöckheim, Gebhardshagen, Lebenstedt, Lesse, Lichtenberg, Lobmachtersen, Ohlendorf, Osterlinde, Reppner und Salder
wenden Sie sich bitte an
Herrn Hoffmann
Tel. 05341 / 839–3329
E-Mail: bauordnungstadt.salzgitterde
Derzeit noch nicht möglich: Elektronische Kommunikation mit dem Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz
Das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz gibt aufgrund der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) folgendes bekannt:
Da die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen, wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren bis auf Weiteres spätestens bis zum 01.01.2024 verschoben.
Die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen sind abweichend von den ab 1. Januar 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen als Dokumente in Papierform zu übermitteln. Dies gilt auch für Anträge nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.
Bauamt online: Bearbeitungsstand eines Bauantrages online erfragen
Bauberatung
Sie sind mit der Planung und Betreuung einer Baumaßnahme beauftragt?
Die entsprechenden Informationen sind beim Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz erhältlich. Dort werden auch die einzelnen Schritte bis zur Baugenehmigung erläutert.
Aufgrund der landesrechtlichen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO) ist die Stadt Salzgitter verpflichtet, Gebühren für Bauberatungen zu erheben.
Die Stadt hat diese Gebührenpflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten serviceorientiert gefasst: In den ersten 15 Minuten der Beratung wird keine Gebühr erhoben. Dauert das Gespräch länger als eine Viertelstunde werden ab der 16. Minute 18 Euro Beratungsgebühr fällig, jede darauf folgende viertel Stunde wird je nach Dauer des Gesprächs entsprechend summiert. Zu diesen Beträgen kann die Gebühr für die Genehmigung von Bauvorhaben hinzukommen.
Diese Regelung gilt auch für laufende Bauanträge oder andere laufende Verfahren.