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Salzgitter

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz

Alle wichtigen Informationen zum Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz einschließlich der Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie auf dieser Seite.

Vorstellung des digitalen Verfahrens für Entwurfsverfassende

Aufgrund einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) müssen die in § 3a (1) S. 1 NBauO genannten Anträge, Anzeigen und Mitteilungen spätestens ab dem 01.01.2024 digital an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden. Vor diesem Hintergrund führt die Stadt Salzgitter eine neue Bearbeitungssoftware ein und wird sämtliche Verfahren im Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz zukünftig digital bearbeiten und abwickeln.

Vor der finalen Umstellung von der analogen auf die digitale Bearbeitung stellen wir das neue, digitale Antragsverfahren vor. Diese Präsentationen finden in Form einer Videokonferenz am 13.12.2023 um 14 Uhr und am 14.12.2023 um 10 Uhr statt. Sofern Sie Interesse an einer solchen Vorführung haben und an einer der Videokonferenzen teilnehmen möchten, wird um eine entsprechende Mitteilung gebeten. Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 10.12.2023 über die E-Mail Adresse chiara.beerstadt.salzgitterde mit Nennung Ihres Wunschtermins an. 

Elektronische Kommunikation mit dem Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz ab dem 01.01.2024

Das Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz gibt aufgrund § 86 (8) Satz 1 NBauO Folgendes bekannt:

Da die technischen Voraussetzungen derzeit geschaffen werden, startet die elektronische Kommunikation am 01.01.2024. Ab diesem Zeitpunkt sind gem. § 3a NBauO 

  • Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage
  • Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme
  • Anträge auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen
  • Anträge auf Zulassung einer Abweichung
  • Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung
  • Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung
  • Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids
  • Bauvoranfragen und
  • Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung

digital an die untere Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln.

Bis zum 31.12.2023 können Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen noch abweichend von den ab 1. Januar 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen als Dokumente in Papierform übermittelt werden.


Sprechzeiten

Sprechzeiten im Rathaus

Montag, Dienstag und Freitag            9 bis 12 Uhr

Donnerstag                                          14 bis 18 Uhr

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen. Bei Bedarf können Termine auch außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.


Kontaktinformationen

Fachgebiet Bauordnung und Denkmalschutz
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz

Für die nachfolgenden Anliegen buchen Sie bitte online einen Termin:

  • Bauberatungen innerhalb und außerhalb von Antragsverfahren
  • Beratungen zu Baulasten
  • Beratungen zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Beratungen zu denkmalschutzrechtlichen Fragen

weitere Informationen

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Ak-Photography.inc
  • PantherMedia / Manfred Ruckszio
  • SLphoto/panthermedia
  • Ak-Photography.inc
  • Stadt Salzgitter / Andre Kugellis