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Kurzfristige Gebührenerhöhung für Personalausweise

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine neue Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen beschlossen. Nach dieser Verordnung ändern sich unter anderem die Preise für die Anträge für Personalausweise.

Laut schriftlicher Mitteilung des Bundesministerium des Innern sieht die Planung ein Inkrafttreten am 7. Februar 2026 vor, so dass zukünftig folgende Gebühren gelten:

  • 46,00 EUR für Antragstellende ab 24 Jahren
  • 27,60 EUR für Antragstellende unter 24 Jahren

Grund für die Anpassung sind gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise sowie im Verwaltungsverfahren der Personalausweisbehörden. Die neuen Gebühren gelten für alle Anträge, die ab dem genannten Datum gestellt werden.

Bitte beachten Sie: Bürgerinnen und Bürger, die am Montag im BürgerCenter einen Personalausweis beantragen, müssen bereits die neuen Gebühren entrichten. Bereits beantragte Personalausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.

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