Beschreibung
Beschreibung
Sie sind Deutsche oder Deutscher (schweres Wort: deutsche Staatsangehörigkeit)?
- Sie sind 16 Jahre alt oder älter?
- Und Sie haben keinen Reisepass?
- Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis beantragen.
Sie sind unter 24 Jahren?
- Dann gilt der Ausweis 6 Jahre.
Sie sind über 24 Jahren?
- Dann gilt der Ausweis 10 Jahre.
Es gibt auch vorläufige Ausweise.
- Die vorläufigen Ausweise gelten 3 Monate.
Wer hat keine Ausweis-Pflicht?
Sie haben einen Betreuer oder eine Betreuerin?
- Dann müssen Sie keinen Personal-Ausweis haben.
- Das kann eine Erleichterung für Sie sein.
- Was Sie dafür brauchen:
- einen schriftlichen Antrag
- Ihren alten Personal-Ausweis oder Pass
- Wenn jemand für Sie handelt:
- eine Voll-Macht oder Betreuer-Erlaubnis
- den Personal-Ausweis von der anderen Person.
- Sie können das aber auch wieder ändern.
- Dafür müssen Sie nur einen neuen Personal-Ausweis beantragen.
- Oder Sie beantragen einen Reise-Pass.
- Dann gilt wieder die Ausweis-Pflicht für Sie.
Sie wollen einen Personal-Ausweis oder einen Reise-Pass?
- Sie müssen den Personal-Ausweis bei einem Bürger-Amt (schweres Wort: Ausweis-Behörde) beantragen.
- Sie müssen den Personal-Ausweis persönlich beantragen.
- Das heißt:
- Sie dürfen nicht jemand anderen schicken.
- Dann müssen Sie ein Foto von sich abgeben.
- Das Foto muss digital sein.
- Das heißt:
- Das Foto muss auf dem Computer sein.
Manchmal wird der Personal-Ausweis früher ungültig.
- Das passiert dann vor dem Ablauf-Datum auf dem Ausweis.
- Wenn die Angaben auf dem Ausweis nicht mehr richtig sind.
- Zum Beispiel Namen
- Wenn das Foto nicht mehr gut zu Erkennen ist.
Diese Änderungen machen den Ausweis nicht ungültig:
- Sie ziehen um
- Sie werden größer
Sie haben Ihren Personalausweis verloren?
- Dann müssen Sie dies melden.
- Und Sie müssen einen neuen Ausweis beantragen.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis dann doch wiederfinden:
- Das müssen Sie auch melden.
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen?
- Das müssen Sie auch melden.
- Und Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Ihr neuer Personal-Ausweis fertig ist:
- Sie können ihn persönlich abholen.
- Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
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Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.