Beschreibung
Beschreibung
Sie können auf Behinderten-Parkplätzen parken.
Oder andere Park-Erleichterungen erhalten.
Dafür brauchen Sie einen Park-Ausweis.
Der Park-Ausweis ist in der ganzen Europäischen Union gleich.
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.