Beschreibung
Beschreibung
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen
- Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
- volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendige Ernährung bei Krankheit und
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung
anerkannt werden.
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (d. h. selbst erwerbsfähig i. S. des Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) sind oder in Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben).
Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung, die Personen erhalten, die sich nicht selbst helfen können. Ansprüche gegen Dritte – insbesondere Unterhaltsansprüche – sind grundsätzlich vorrangig zu verfolgen. Werden sie nicht rechtzeitig erfüllt und muss deswegen die Sozialhilfe eintreten, gehen die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständige Stelle über, welche sie dann ihrerseits geltend machen kann.
Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Manche Menschen haben zu wenig Geld oder Sachen.
Diese Menschen können Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekommen.
Dafür müssen sie zeigen:
Sie haben wirklich kein Geld.
Hilfe zum Lebens-Unterhalt hat ein Fachwort.
Das Fachwort heißt: Sozial-Hilfe.
Die Sozial-Hilfe ist eine Hilfe.
Die Sozial-Hilfe ist für die Grundbedürfnisse.
Grundbedürfnisse sind zum Beispiel:
- Essen
- Kleidung
- Körper-Pflege
- Wohnung
Sie wollen einen Antrag machen?
Dafür brauchen Sie bestimmte Unterlagen.
Sie bekommen die Unterlagen beim Amt.
Es gibt feste Beträge für die Sozial-Hilfe.
Die Beträge heißen: Regelsatz.
Manchmal braucht man mehr Geld.
Dann bekommt man mehr Geld.
Das heißt dann: Mehr-Bedarf.
Die Beiträge für die Kranken-Versicherung und Pflege-Versicherung sind wichtig.