Beschreibung
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Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören:
- Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
- erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
- Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen
Sie können Wohngeld als
-
Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel:
- Wohnraum gemietet haben
- Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen
- in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben
- Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
Weiterhin erhalten Personen kein Wohngeld, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
- Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)
Dies gilt auch, wenn diese Leistungen Ihnen nur dem Grunde nach zustehen. In diesen Fällen wird die Leistung nur der Höhe nach versagt. Wenn aber in Ihrem Haushalt mindestens ein Haushaltsmitglied nicht berechtigt ist, eine dieser Leistungen zu empfangen, zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden Person oder die Eltern von Studierenden, haben Sie dennoch ein Wohngeldanspruch. Dieser besteht auch, wenn Sie die Leistungen ausschließlich als Darlehen erhalten.
Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.
Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:
- Wohnwagen
- Hausboote
Notunterkünfte wie Schlafstellen, Schulen oder Turnhallen zählen nicht als Wohnraum. Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, müssen Sie lediglich innerhalb von 6 Monaten nachreichen. Ist Wohnraum unbewohnbar geworden, für den Sie bereits Wohngeld erhalten, wird dieser Bescheid unwirksam.
Sie verdienen wenig Geld?
Und Sie bekommen keine andere Hilfe für Ihre Wohnung?
Dann können Sie Wohn-Geld bekommen.
Diese Menschen können Geld bekommen:
- Familien mit wenig Geld
- Allein-Erziehende mit wenig Geld
- Paare mit wenig Geld
- Arbeiter mit niedrigem Lohn
- Studenten ohne BAföG für alle im Haus
- Rentner mit wenig Rente
- Menschen in Behinderten-Einrichtungen
- Menschen in Pflege-Heimen
Das gilt für:
- Mieter
- Untermieter
- Menschen mit einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung.
Wie viel Wohn-Geld bekommt man?
Das hängt von 2 Sachen ab:
- Wie viel Geld verdient man?
- Wie hoch ist die Miete?
Es gibt 2 Arten von Wohngeld:
- Miet-Zuschuss für Mieter
- Lasten-Zuschuss für Eigentümer
Sie haben ein Mehrfamilienhaus?
Oder Sie haben ein Geschäfts-Haus?
Oder Sie haben einen Landwirt-Betrieb?
Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.
Sie wollen Wohn-Geld bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dafür müssen Sie zum Wohn-Geld-Amt gehen.
Sie müssen verschiedene Unterlagen mitbringen.
Zum Beispiel:
- Ausweise
- Einkommens-Nachweise
- Transfer-Leistungen.
Sie können den Antrag auch anders machen.
Zum Beispiel:
- schriftlich
- per E-Mail
- per Fax
- telefonisch
Sie müssen das Wohngeld dann verlängern?
Das müssen Sie spätestens 1 Monat nach dem Ende machen.
Die Verlängerung gilt meist für 12 Monate.
Bei gleichem Einkommen kann sie bis zu 24 Monate dauern.
Sie könnten mehr Wohn-Geld bekommen?
Auch dafür müssen Sie einen Antrag machen.
Sie müssen dem Wohn-Geld-Amt Bescheid sagen.
Das müssen Sie sofort machen bei diesen Änderungen:
- Alle Personen in Ihrer Wohnung verdienen zusammen 15 Prozent weniger
- Ihre Miete steigt um mehr als 15 Prozent
- Mehr Menschen ziehen zu Ihnen in die Wohnung
Sie bekommen schon Wohngeld?
Dann müssen Sie diese wichtige Änderungen immer sofort melden:
-
Ihr Einkommen wird mehr.
Aber nur wenn es über 15 Prozent mehr wird. -
Ihre Miete wird weniger.
Aber nur wenn sie über 15 Prozent weniger wird. -
Sie haben weniger Menschen in Ihrer Wohnung.
Zum Beispiel:
Ein Mensch zieht aus.
Sie müssen auch melden:
-
Sie haben eine Eigentums-Wohnung.
Das bedeutet:
Die Wohnung gehört Ihnen. -
Ihr Einkommen wird mehr.
Aber nur wenn es über 15 Prozent mehr wird.
Manchmal erfahren Sie selbst die Änderungen erst später.
Dann wird Ihr Wohn-Geld rück-wirkend weniger.