Beschreibung
Beschreibung
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Durch Wahlen können Sie mitbestimmen.
Man sagt: „Sie geben ihre Stimme ab.“
So können Sie wählen:
Wer mitmachen darf, bekommt einen Brief.
Der Brief hat einen Namen: das ist die Wahl-Benachrichtigung.
Wenn kein Brief kommt, kann man fragen.
Man geht zum Rathaus oder Kreishaus und fragt.
Oder man fragt seine Betreuer.
In dem Brief steht, wo man zum Wählen hingehen muss.
Man nimmt den Brief mit.
Man kann auch den Ausweis mitnehmen.
Es gibt dort Leute, die einem alles erklären.
Man bekommt einen Zettel mit einer Liste:
Auf der Liste stehen Namen von Menschen.
Diese Leute können gewählt werden.
Namen von Leuten, die in den Bundes-Tag wollen.
Das ist der Wahlzettel.
Man macht ein Kreuz bei der Person, die man gut findet.
Dann wirft man den Wahlzettel in einen Kasten.
Der Landtag in Niedersachsen hat entschieden:
Es dürfen auch Menschen wählen, die einen Betreuer oder eine Betreuerin haben.
Es dürfen auch Menschen in einem besonderen Krankenhaus wählen.
Das schwere Wort dafür ist Psychiatrie.