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Salzgitter

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
* Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer mit Hochschulabschluss und Arbeitsplatz(-angebot)
* beinhaltet die „Arbeitserlaubnis“
* Ehegatten von Inhabern dieser Aufenthaltserlaubnis haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
* Voraussetzungen u.a.:
o deutscher oder anerkannter/vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss
o Arbeitsvertrag oder schriftliche Arbeitsplatzzusage
o Erfüllung der Pass- und Visumspflicht gesicherter Lebensunterhalt
o gegen Sie liegt kein Ausweisungsinteresse vor
o Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
* Die Aufenthaltserlaubnis wird nur befristet ausgestellt:
o bei unbefristeten Arbeitsverträgen: 4 Jahre Gültigkeit, sie kann verlängert werden
o bei kürzer befristeten Arbeitsverträgen: gültig für die Dauer des Arbeitsvertrags
* Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss können nach Er-füllung bestimmter Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die unbefristeten Aufenthalt ermöglicht
* Ehepartner/Ehepartnerin antragsberechtigt für Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
* Antragstellung nur persönlich möglich
* zuständig: örtliche Ausländerbehörde (Stadt oder Landkreis)

Beschreibung

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung ermöglicht Ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Sie können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.

Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen. Ab 45 Jahren müssen Sie ein bestimmtes Mindestgehalt nachweisen. Das Mindestbruttogehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2021 EUR 46.860. Auch wenn Sie dieses Mindestgehalt nicht erreichen, können Sie bei Vorlage des Nachweises über eine angemessene Altersversorgung oder in besonderen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Ein besonderer Fall kann sein, dass an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse besteht.

Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen und ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt und kann verlängert werden. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages ausgestellt.

Als Inhaberin oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diese berechtigt Sie zum dauerhaften Aufenthalt.

Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.

Hinweis: Sind Sie hochqualifiziert, kommt unter Umständen auch die „Blaue Karte EU“ als Aufenthaltserlaubnis für Sie in Frage. Dabei gelten andere Voraussetzungen, unter anderem unabhängig vom Alter ein Mindestgehalt.

Erläuterungen und Hinweise