Beschreibung
Beschreibung
Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie den Beginn bestimmter Bauarbeiten anzeigen, wenn die Bauaufsichtsbehörde dies verlangt.
Mit der Anzeige informieren Sie die Bauaufsichtsbehörde darüber, wann diese Bauarbeiten beginnen. Die Anzeige ermöglicht es der Behörde, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Rahmen der Bauüberwachung zu prüfen.
Die Verpflichtung zur Anzeige kann sich zum Beispiel aus einer Auflage in der Baugenehmigung oder aus einer gesonderten Anordnung der Bauaufsichtsbehörde ergeben.